2025: Mindestzinssatz bleibt – Grenzbeträge ändern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 beschlossen, dass der BVG-Mindestzinssatz auch im Jahr 2025 bei 1.25% bleibt. Die Grenzwerte der Beruflichen Vorsorge ändern.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 beschlossen, dass der BVG-Mindestzinssatz auch im Jahr 2025 bei 1.25% bleibt. Die Grenzwerte der Beruflichen Vorsorge ändern.
Die Safe Future Management AG bietet den Versicherten innerhalb der von uns verwalteten Vorsorgeeinrichtungen ab anfangs 2024 Zugang zu einem Webportal. In diesem Versichertenportal haben die Versicherten jederzeit Zugang zu Ihren persönlichen Vorsorgedaten und können Ihren Bedürfnissen entsprechend relevante Informationen und Dokumente einsehen.